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Ulrike Vestner

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Der Tätigkeitsschwerpunkt von Ulrike Vestner liegt in der Beratung von baugewerblich tätigen Unternehmern von der Vertragsgestaltung über den ersten Spatenstich bis zur anwaltlichen Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten. Das Feld der von Beteiligten eines Bauprojekts zu bewältigen Themen ist weit und erfordert in der anwaltlichen Beratung besonderes Verständnis der branchenspezifischen Prozesse und bautechnischen Fragestellungen. Ulrike Vestner bringt dabei ihre langjährige Erfahrung und Spezialisierung ein, wobei der Focus auf einer zielführenden und praxisgerechten Lösung des Konflikts liegt.

Ihre Mandanten sind unter anderem

  • gewerbliche Bauherren
  • Bauunternehmen
  • Bauträger
  • öffentliche Auftraggeber
  • Projektentwickler
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Projektsteuerer und
  • Handwerksbetriebe.

Neben der Tätigkeit im Bereich des privaten Baurechts liegt ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwältin Vestner im Bereich des Anlagenbaus. Die Besonderheiten bei der Abwicklung von Projekten in diesem Bereich kennzeichnen ihn als ganz eigene Rechtsmaterie.

Zu ihren Mandanten gehören unter anderem

  • Maschinenbauunternehmen,
  • Besteller
  • Anlagenbauer
  • Hersteller und
  • Zulieferer.
  • Seit 2019 für die Kanzlei THORWART tätig
  • Bis 2018 Tätigkeit in Baurechtskanzlei in Nürnberg
  • seit 2017 Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
  • Bis 2014 Tätigkeit als selbständige, niedergelassene Rechtsanwältin
  • 2010 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 2008 zweites juristisches Staatsexamen
  • Studium der Rechtswissenschaften an der an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen